Informationen Dispensationsgesuche
Kantonale Regelung Dispensationsgesuche Schul- und Sportunterricht - Schulärztlicher Dienst Basel-Stadt
Informationen für Schulen des Kantons Basel-Stadt und Gesuchformular für Dispensationen vom Schul- oder Sportunterricht: Website der Medizinischen Dienste Basel-Stadt - Dispensation
Ärztinnen und Ärzte können auf dem Portal der Medizinischen Dienste Basel-Stadt das kantonale Formular für ärztliche Gesuche zur Dispensation vom Schul- und Sportunterricht online ausfüllen.
Für Nachwuchstalente im Leistungssport
Kantonale Leistungssportförderung (LSF)
GM-Schülerinnen und GM-Schüler, welche bereits über die Swiss Olympic Talent Card verfügen oder die sportlichen Kriterien für die Aufnahme in die kantonale Leistungssportförderung erfüllen, haben die Möglichkeit, eine Individuallösung zu beantragen.
Sportliche Kriterien zur Aufnahme in die Leistungssportförderung: Aufnahmekriterien | BaselTalents - LSF
Interessierte Nachwuchssportler*innen reichen das vollständig ausgefüllte und mit allen notwendigen Dokumenten versehene Gesuchsformular "Anmeldung Invididuallösung ab 2022" jeweils bis spätestens 30. Juni direkt bei der Leitung Leistungssport- und Nachwuchsförderung des Sportamts Basel-Stadt ein: Individuallösung | BaselTalents - LSF. Bitte beachten Sie die Fristen.
Termine und Fristen Leistungssportlerinnen/Leistungssportler
Die Anträge werden nur zum Schulstart vor den Sommerferien und vor Beginn der Quartalswechsel bearbeitet. Zu spät eingereichte Anträge werden erst auf das nächst folgende Quartal bearbeitet.
Neue 1. Klässlerinnen und 1. Klässler erhalten die Informationen zum Einreichen des Gesuchs, zum Vorgehen und zu den Fristen vor dem Willkommensnachmittag Anfang Juni per Post nachhause.
Bitte rechnen Sie nach Eingang Ihres Dossiers mit einer Bearbeitungszeit.
Ablauf und Kommunikation
Jedes Gesuch wird von der Abteilung Nachwuchsförderung Leistungssport des Sportamtes Basel-Stadt einzeln geprüft. Sie werden von der Schulleitung informiert, sobald Ihr Gesuch bearbeitet ist.
Bewilligte Gesuche und Rahmenbedingungen
Wird Ihr Gesuch bewilligt, werden Sie vom obligatorischen Maturafach Sport bis Ende Schuljahr dispensiert – unter der Voraussetzung, dass die von Ihnen gemachten Angaben fürs ganze Schuljahr unverändert gelten. Sie sind verpflichtet, jede Änderung unaufgefordert beim zuständigen Konrektorat anzumelden. Bei Änderungen, mit denen die Voraussetzungen für eine erteilte Dispensation nicht mehr erfüllt werden, verfällt die Dispensation per sofort.
Abgelehnte Gesuche
Erfüllt ein Gesuch die Bedingungen für eine Freistellung vom obligatorischen Maturitätsfach Sport nicht, bedeutet dies, dass Sie am regulären Schulsportunterricht teilnehmen müssen.
Persönliche Beratung und massgeschneiderte Individuallösungen
Für Nachwuchssportler*innen, die die Kriterien für die Aufnahme in die kantonale Leistungssportförderung BS erfüllen, ist im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung über die Freistellung vom Sportunterricht hinaus auch eine massgeschneiderte befristete Individuallösung möglich. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit dem zuständigen Koordinator für Begabungs- und Begabtenförderung, Herrn Martin Gentina, martin.gentina@edubs.ch.