Studienreise
Studienwoche in Form einer Studienreise
Diese Form ist eine freiwillige in der Regel einwöchige Veranstaltung im Rahmen des Schwerpunktfachs und gilt zugleich als die offizielle Abschlussreise am GM vor dem lernintensiven Maturjahr. Es handelt sich bei der Studienreise um eine andere Form von Unterricht. Die Schule stellt dafür eine Woche Unterrichtszeit vor den Herbstferien in der 3. Klasse zur Verfügung. Die Studienreise bietet eine kulturelle Vertiefung im Schwerpunktfach, in der die vorausgehenden Unterrichtserfahrungen vor Ort reflektiert werden. Eine Studienreise enthält demnach ein anspruchsvolles Kulturprogramm unter Leitung von zwei Lehrpersonen des GM.
Eine Studienwoche wird von den leitenden Lehrpersonen zusammen mit den Schülerinnen und Schülern geplant, vorbereitet, durchgeführt und anschliessend nachbereitet und bildet Teil des Unterrichts.
Das Projekt mit Datum, Reiseziel, Programm, Budget, etc. muss bis Dezember des Vorjahres dem Rektor zur Genehmigung vorgelegt werden. Das detaillierte Budget kann auch später, bis Ende Februar, dem Rektor eingereicht werden. Eine feste Buchung der Reise (Reisebüro, Flüge u.ä.) darf vor der Bewilligung durch den Rektor nicht vorgenommen werden. Im Übrigen gilt das Merkblatt „Reisen am GM".
Als Zeitraum vorgesehen ist die Woche vor den Herbstferien der 3. Klasse. Die Reise kann im Beisein der leitenden Lehrkräfte in die Herbstferien hinein verlängert werden.
Über Ausnahmen befindet die Schulleitung auf Antrag der die Reise betreuenden Lehrpersonen.
Finanzierung: Klassenkasse; Sponsoring; in speziellen Fällen kann der Rektor weitere Zuschüsse bei den entsprechenden Fonds/Stiftungen beantragen. Dafür ist ein schriftliches Gesuch an den Rektor unter Beilage eines genauen Budgets Ende Dezember des Vorjahrs nötig. Voraussetzung für die Bewilligung von Zuschüssen aus den GM-Fonds ist die Erstellung schriftlicher Arbeiten durch alle Schülerinnen und Schüler gemäss den „Richtlinien für die Erarbeitung von Projektarbeiten für die Studienreisen am Gymnasium am Münsterplatz“.
Ein Teil der Reisekosten für die Lehrpersonen wird von der Schule übernommen.