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Regelungen

Die folgenden Regelungen betreffend Sonderveranstaltungen werden den Klassen und Klassenlehrpersonen jeweils zu Beginn des Schuljahrs im Dossier “Schulanfang” ausgehändigt. Die Klassenlehrpersonen besprechen die für die betreffende Klassenstufe in Frage kommenden Sonderveranstaltungen mit der Klasse zu Beginn des Schuljahres, auf jeden Fall aber im 1. Quartal bzw. dann, wenn Massnahmen (Hausreservationen / Bewilligungstermine u.ä.) nötig sind. Gesuche zur Bewilligung von Studienreisen werden bis Ende Dezember des Vorjahres der Reise direkt an den Rektor eingereicht.